Ja, klar darf man zurückblicken! In Erinnerungen zu schwelgen kann guttun oder auch aufwühlen. Beides macht (manchmal) Sinn. VERGANGENHEITNormalerweise heisst es ja immer: Schau nach vorne und nicht zurück! Und ja, das hat bestimmt seine Berechtigung, ABER: Ich werfe auch ganz gerne mal einen Blick in die Vergangenheit und lasse Erinnerungen hochleben. Gerade am Ende …